Tipps zum Thema Patientenverfügung

Tipps zum Thema Patientenverfügung

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung, wer braucht sie und was muss man beim Erstellen unbedingt berücksichtigen?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Anordnung, welche medizinischen Maßnahmen erlaubt sind, wenn man selbst seine Wünsche nicht mehr äußern kann. In der Patientenverfügung geht es um erwünschte oder unerwünschte medizinische Eingriffe und vor allem um die Frage, ob man an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen werden möchte, wenn der eigene Organismus von sich aus das Leben nicht mehr erhalten könnte.

Auch wenn es nicht einfach ist und wir den Gedanken, an die eigene Verletzlichkeit und Sterblichkeit gerne von uns schieben, sollte doch jeder eine Patientenverfügung haben. Schließlich ist es weder fair noch schön, wenn nahe Angehörige wie der Partner, Kinder oder Eltern z.B. nach einem Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt gezwungen wären, Entscheidungen zu treffen, für die man selbst nicht mutig genug war.

So sollte also jeder Erwachsene ab 18 Jahren eine Patientenverfügung erstellen, nicht nur um seine nahen Angehörigen zu entlasten, sondern auch um sicher zu gehen, dass die eigenen Wünsche respektiert und eingehalten werden. Natürlich muss sich die Verfügung im gesetzlichen Rahmen bewegen, der in der einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. Die Bundesärztekammern der einzelnen Bundesländer halten Formulare zum Downloaden bereit, so sind die Patienten mit den Formulierungen auf der sicheren Seite.

Es ist zu empfehlen, die Patientenverfügung so zu hinterlegen, dass der Bevollmächtigte Zugang dazu hat und auch darüber informiert ist, dass eine Verfügung besteht. Enthalten sein sollte auf jeden Fall eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Ebenso sollte erklärt werden, in welchem Umfang ärztliche Maßnahmen eingeleitet oder beendet werden sollten. Die Erläuterungen in der Verfügung sollten klar und präzise ausgeführt sein, umso leichter fällt es den Ärzten, die Wünsche des Erklärenden einzuhalten.

Besonders ratsam ist es, einen Hinweiszettel über die Tatsache, dass eine Patientenverfügung besteht, in seinem Personalausweis oder beim Führerschein mit sich zu führen. Nach einem Autounfall beispielweise ist dies die einzige Chance, dass die behandelnden Ärzte davon in Kenntnis gesetzt werden. Auch der Organspendeausweis sollte, wenn vorhanden, immer bei sich getragen werden. Eine Patientenverfügung ist prinzipiell unbegrenzt gültig. Dennoch ist es ratsam, diese alle paar Jahre neu aufzusetzen, vor allem, wenn sich der eigene Gesundheitszustand verändert hat. Ärzte sind natürlich nur im gesetzlich erlaubten Rahmen befugt, die in der Patientenverfügung verlangten oder untersagten medizinischen Hilfsleistungen zu akzeptieren.




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