Arbeitszeugnisse einfach entschlüsseln
Arbeitszeugnisse einfach entschlüsseln
Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das ist mindestens ein "Einfaches Zeugnis" (über Art und Dauer der Tätigkeit). Besser ist ein "Qualifiziertes Zeugnis", denn da wird auch beurteilt, wie man gearbeitet hat. Und hier fangen manchmal die Schwierigkeiten an, folgt die Zeugnissprache doch ihren eigenen Gesetzen. An dieser Stelle eine (vereinfachte) Auflösung der wichtigsten Vokabeln nach Schulnoten:
Note 1 = "Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt"
Note 2 = " Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unser vollen Zufriedenheit erledigt"
Note 3 = " Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben stets zu unser Zufriedenheit erledigt"
Note 4 = " Er (Sie) hat die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt"
Note 5 = "Er (Sie) hat die ihm (ihr)übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt"
Note 6 = "Er (Sie) bemühte sich, die ihm (ihr) übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen"
Außerdem haben Personaler noch eine ganze Palette an Tricks, wie sich schlechte Beurteilungen im Arbeitszeugnis verschleiern lassen. Dagegen hilft dann oft nur fachlicher Rat, um gegebenenfalls eine Korrektur zu veranlassen. Denn eines gilt immer: Ein Zeugnis muss "wohlwollend" ausgestellt sein. Unbegründet schlechte Bewertungen haben da nichts verloren. Notfalls hilft nur der Gang vor das Arbeitsgericht.
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