Wie erfahre ich meine Punkte in Flensburg
Wie erfahre ich meine Punkte in Flensburg
Allgemeine Infos
Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg führt das sogenannte Verkehrszentralregister, in welchem sämtliche Verkehrsverstöße gespeichert werden, die mit mindestens einem Punkt geahndet werden. Rund sieben Millionen Führerscheininhaber sind derzeit als Verkehrssünder beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg registriert. Derzeit wird beim Erreichen von 18 Punkten der Führerschein eingezogen, aber auch schon vor Erreichen dieser Obergrenze drohen verschiedene Sanktionen und Maßnahmen.
Wo gibt es Informationen über den Punktestand in Flensburg?
Die Anfrage für einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg ist jederzeit möglich und grundsätzlich kostenlos. Neben dieser freiwilligen Anfrage gibt es mehrere Zeitpunkte, zu denen das Kraftfahrtbundesamt dem betreffenden Führerscheininhaber eine gebührenpflichtige Auskunft zusendet. Eine erstmalige Information erfolgt beim Erreichen von acht Punkten, eine zweite Information in Verbindung mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt bei 14 Punkten.
Wie lassen sich Punkte in Flensburg abbauen?
Generell gilt, dass Punkte nach einer gewissen Zeit verjähren und aus dem Verkehrszentralregister gelöscht werden. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass in der entsprechenden Zeitspanne keine weiteren Punkte hinzukommen. Punkte in Flensburg, die wegen einfacher Ordnungswidrigkeiten (z.B. Fahren in der Umweltzone ohne entsprechende Plakette) werden nach zwei Jahren gelöscht. Punkte wegen Straftaten hingegen erst nach fünf Jahren, wenn diese nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen begangen wurden, oder gar erst nach zehn Jahren, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel waren.
Darüber hinaus können durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen bis zu vier Punkte in Flensburg abgebaut werden.
Tipps & Tricks rund um Punkte in Flensburg
Eine oft genutzte, aber illegale Möglichkeit, dem drohenden Führerscheinentzug zu entgehen, ist der Handel mit Punkten in Flensburg. Dabei übernimmt eine Person die Schuld des tatsächlichen Verkehrssünders, macht sich damit aus rein rechtlicher Sicht allerdings der falschen Verdächtigung strafbar. In der Realität führen solche Anklagen, wenn sie überhaupt erhoben werden, aber nur sehr selten bis nie zu Verurteilungen. Einerseits ist der Nachweis nur sehr schwer zu führen, andererseits ist die Verhältnismäßigkeit nach Auffassung der meisten Gerichte insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten nicht mehr gegeben.
Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg
Im Dezember 2012 wurde vom Bundeskabinett eine Reform der Punktekartei in Flensburg verabschiedet, die aber sehr wahrscheinlich erst im Frühjahr 2014 kommt. Danach sollen Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden, überhaupt nicht mehr mit Punkten geahndet werden, z.B. Fahren ohne gültiges Kennzeichen. Andere Vergehen werden mit einem bis drei Punkten geahndet (bisher bis zu sieben Punkte), allerdings wird der Führerschein dann auch schon bei acht Punkten eingezogen.
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